Rechtsformen
Mögliche Rechtsformen und Finanzierungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte
von Ortgies Finke
Hat die Gruppe, die ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gründen will, es erst einmal geschafft, über gemeinsame Vorstellungen und die je eigenen Bedürfnisse und Interessen einen Konsens finden, ist es unabdingbar, für das konkrete Projekt eine geeignete Rechtsform und dazu eine passende Finanzierung festzulegen.
Will jedes Gruppenmitglied (Teil-/Sonder-)Eigentum am Projekt, also am Grundstück und Gebäude, halten, oder hat ein Gruppenmitglied genügend Vermögen, andere Lösungen zu ermöglichen, oder soll das Eigentum am Wohnprojekt so existieren, dass nur die Gruppenmitglieder, organisiert in einer eigenen Rechtspersönlichkeit, entscheiden können?
Bekannte Rechtsformen für Wohnprojekte sind die Genossenschaft, der Verein, die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), die Wohneigentümergemeinschaft und die Stiftung.
Hier auf die Rechtsformen der Wohneigentümergemeinschaft oder Stiftung einzugehen, macht wenig Sinn, da diese beiden Rechtsformen im Hinblick auf die durch diese Webseite angesprochenen Interessenten am ehesten ausscheiden. Zu finden sind beide Rechtsformen aber in der weiter unten genannten vergleichenden Darstellung.
Auch die Rechtsform der GbR, auch BGB-Gesellschaft dürfte eher uninteressant sein, da sie für jeden einzelnen Gesellschafter die volle persönliche Haftung mit sich bringt, der steuerliche Aufwand ein hoher ist (ohne Steuerberater*in kaum möglich), sie auf möglichst geringe Fluktuation der Gesellschafter angelegt ist und grundsätzlich eine gewisse Höhe von Eigenkapital erfordert.
Es verbleiben also die Rechtsformen der Genossenschaft, des Vereines, eventuell noch die des Mietkaufes.
Bei der Genossenschaft haftet der/die Genosse*in zunächst nur mit seinem/ihrem eingebrachten Anteil; jodoch wird in aller Regel eine Nachschusspflicht vereinbart für bestimmte Fälle. Mit der Rechtsstellung als Genosse*in ist jede*r, auch bei möglicher Gemeinnützigkeit Unternehmer*in im steuerlichen Sinne.
Genossenschaftlich organisierte Wohnprojekte sind eher für mittlere oder größere Wohnprojekte gefragt; der Verwaltungsaufwand ist hoch, da professionelle Buchführung (das ist erlernbar; eine Steuerberatung ist nicht erforderlich).
Der Verfasser selbst hält als Rechtsform die des Vereines für sehr geeignet.
Sieben Mitglieder sind erforderlich, um einen Verein zu gründen. Gibt es aber nur weniger als sieben Menschen für ein Wohnprojekt, dürfte dies kein Hindernis für eine Vereinsgründung sein, da Mitglieder auch solche sein können, die den Vereinszweck „lediglich“ fördern, ohne Beteiligte am Wohnprojekt sein zu müssen. Der Verein bedingt also nicht eine Vielzahl von Menschen, sieben reichen. Es ist zwar eine professionelle Buchführung (s.o.) notwendig. Aber dieses ist nach meiner Einschätzung die einzige Hürde. Satzungsmäßig und damit rechtlich sind viele Möglichkeiten zur individuellen Anpassung an das konkrete Wohnprojekt möglich.
Schließlich bliebe als Alternative der Mietkauf übrig. Dieser setzt Eigenkapital voraus. Ist dieses nicht vorhanden, sondern muss finanziert werden, kommen zum möglicherweise höher liegenden Mietzins auch noch die Ansparkosten für die Kaufoption hinzu.
Eine instruktive und vergleichende Darstellung der gängigen Rechtsformen bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten findet sich unter gemeinschaftsberatung.de (manche Angaben sind aufgrund von Gesetzesänderungen noch anzupassen).
Die Finanzierungsmöglichkeiten für das gemeinschaftliche Wohnprojekt sind so abhängig von dem konkreten Vorhaben, dass es hier nur Sinn macht, folgende Tipps zu geben:
Alle Gruppenmitglieder sollten zu ihrer Hausbank, wenn es eine gibt und die Geschäftsverbindung eine gute ist, Kontakt aufnehmen. Das könnte der billigste Weg zu einer Finanzierung sein.
Ansonsten verweise ich auf nachfolgende Links, die grundsätzlich zu Finanzierungen, Fördermöglichkeiten und auch Rechtsformen Auskunft
geben:
Wikipedia: GLS Gemeinschaftsbank
Stiftung Trias
Forum gemeinschaftliches Wohnen